BUND Diepholzer Moorniederung
als Ökologische Station in
der Gebietsbetreuung
Aufgaben, Ziele und Tätigkeiten der vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten
Durch eine kontinuierliche Vor-Ort-Betreuung kann ein zentraler Beitrag zur Aufwertung und qualitativen Verbesserung der FFH-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete geleistet werden.
Seit 2018 werden Ökologische Stationen vom Land Niedersachsen gefördert, um das Land bei der Umsetzung von Naturschutzzielen in Natura 2000-Gebieten zu unterstützen. Bestehende Einrichtungen wurden Ökologische Station, so auch der BUND Diepholzer Moorniederung (BUND DHM), und gleichzeitig wurden neue gegründet.
Sie bieten die naturschutzfachlich qualifizierte und kontinuierliche Vor-Ort Betreuung, die sich an den Erfordernissen der jeweiligen Gebiete orientiert, sofern hier Natura 2000-Schutzgüter, wie insbesondere Vorkommen von Arten gem. Anhang II und Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie gemäß EU-Vogelschutzrichtlinie (wie Kreuzkröte, Kammmolch, Schlingnatter, Zauneidechse, Große Moosjungfer und viele weitere Arten) betroffen sind.
Eine detaillierte Beschreibung aller Aufgaben der Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten durch Ökologische Stationen können auf den Seiten des Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz abgerufen werden:
Informationen zum Schutzsystem Natura 2000 können beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) nachgeschlagen werden:
Die durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) bewilligte und per Zuwendung geförderte Gebietsbetreuung hat eine 4-jährige Laufzeit mit Verlängerungen um insgesamt weitere 4 Jahre. Während dieser Zeit sollen für die notwendige Qualifizierung und ggf. Ausweitung der Gebietsbetreuung vor Ort Strategie-Papiere erarbeitet werden. Dies erfolgt auf Basis von abgeschlossenen Kooperationsvereinbarungen mit den zuständigen Naturschutzbehörden der Landkreise Diepholz und Nienburg/Weser sowie des NLWKN.
Über die abgeschossenen Kooperationsvereinbarungen wird gewährleistet, dass die realisierten Maßnahmen in einvernehmlicher und abgestimmter Kooperation zwischen der gebietsbetreuenden Einrichtung BUND DHM und den zuständigen Naturschutzverwaltungen (UNB und NLWKN) sichergestellt sind. Die im Rahmen der Gebietsbetreuung wahrzunehmenden Tätigkeiten erfolgen nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde und unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Jährliche Arbeitspläne gehören dazu, aber auch gebietsbezogene Konzepte.
Dabei werden die seitens des NLWKN aufgestellten Grundanforderungen berücksichtigt:
- Fachliche Beratung sowie allgemeine Schutzgebietsbetreuung in Verbindung mit der Präsenz vor Ort
- Kartierung und Monitoring gebietsspezifisch ausgewählter Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensräume
- Management von Naturschutzflächen bzw. Mitarbeit beim Management von öffentlichen Naturschutzflächen
- Initiierung, Planung und Management, ggf. Durchführung sowie Erfolgskontrolle von Projekten zum Naturschutz inkl. Artenschutz, insbesondere auf der Basis der Natura 2000- Maßnahmenplanung der UNB
- Durchführung von Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung der Gebiete, Beratung zur Umsetzung von Agrarumweltmaßnahmen, gebiets- und aufgabenbezogene Öffentlichkeitsarbeit und Information
Der BUND DHM ist Kooperationspartner des NLWKN und betreut 170 km2 geschützte Moore, Feuchtwiesen und Sandheiden und umfasst damit einen großen Teil des Naturraumes Diepholzer Moorniederung. In den Arbeitsplänen 2018 bis 2023 waren für die Ökologische Station BUND DHM unter anderem diese Aufgabenfelder zu bearbeiten:
Beantwortung von Anfragen der Kooperationspartner zu naturschutzfachlichen Themenbereichen für:
- anstehende Sicherungsmaßnahmen von Natura 2000-Gebieten
- das Projekt „Optimierung des Wasserhaushaltes in Hochmooren der Diepholzer Moorniederung“ des NLWKN
- die Integration von Natura 2000-Belangen in geplanten und laufenden Flurbereinigungsverfahren mit Flächenanteilen in Natura 2000-Gebieten
- Erfassung der Wiesenweihenreviere/ -paare
- Ermittlung der Neststandorte und der Bewirtschafter
- Abstimmung mit den Bewirtschaftern
- Schutzmaßnahmen am Gelege bzw. Nest
- Dokumentation des Schlupf- und Bruterfolges
Im Fokus: Wiesenweihe
- Bestandserfassungen von Vegetation & Flora (Hochmoor, Feuchtgrünland, Trockenstandorte), inkl. Torfmoose
- Erfassung Biodiversität (Vegetation + Artengruppen)
- Bestandserfassung Libellen, Amphibien/Reptilien, Feldgrille
- Erfassung Trends Avifauna Hochmoor
- Bestandserfassung Bruterfolgskontrolle Wiesenlimikolen
- Kranich-Schlafplatzzählung
Im Fokus: Biodiversität
- Gelegeschutz mit Elektrozäunen (Bleckriede und Steinbrinker Ströhener Masch)
- Gelegeschutz mit Geflügelzäunen beim Brachvogel in verschiedenen Gebieten
Im Fokus: Wiesenlimikolen
- Ansprechpartner für Bewirtschafter und Flächenverpächter
- Wasserstandmessungen und -management;
- Projektkonzept zur Bewirtschaftung und Mahdgutverwertung von Feuchtwiesen
Im Fokus: Moorhydrologie
- Identifizierung von Maßnahmenflächen und Ausarbeitung von Maßnahmenvorschlägen
- Vorbereitung und Durchführung von Ausschreibungen und Preisanfragen einschließlich Baubegleitung und Dokumentation
- Sachmitteleinsatz für die Durchführung von erforderlichen P & E Maßnahmen
- Zuarbeit und Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Life-Projekt „Atlantische Sandlandschaften“
Im Fokus: Maßnahmenumsetzung
Eine wichtige Aufgabe innerhalb der Gebietsbetreuung ist der Schutz von bodenbrütenden Vogelarten. Dies ist einerseits die in Niedersachsen stark gefährdete Wiesenweihe, die in Wintergetreide nistet. Andererseits stehen die sogenannten Wiesenlimikolen Uferschnepfe, Kiebitz, Rotschenkel, Bekassine und Brachvogel ebenfalls im Fokus der Schutzbemühungen. Für den Erhalt dieser Arten hat Niedersachsen eine besondere Verantwortung, da hier ein bedeutender Teil der europäischen/deutschen Populationen dieser Arten vorkommt.
Im Fokus: Wiesenweihe
Schutzmaßnahmen für den Bestandserhalt der Wiesenweihe
Im Fokus: Gelegeschutz Wiesenlimikolen
Mit der Umsetzung der Arbeitspläne seit 2018 konnte ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung des Schutzzwecks der jeweiligen Schutzgebiete bzw. der Erhaltungsziele für die FFH-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete geleistet werden.